Maximalbetrag und gesetzliche Grundlage
Die Mietkaution darf maximal drei Monatsnettomietzinse betragen (OR Art. 257e Abs. 2). Ein höheres Depot ist gesetzlich unzulässig.
Sperrkonto: Pflicht für Barkaution
Leistet der Mieter die Kaution in bar, muss der Vermieter den Betrag auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters anlegen (OR Art. 257e Abs. 1).
- Sperrkonto auf den Namen des Mieters bei einer Schweizer Bank
- Verzinsung auf dem Niveau von Sparkonten
- Zugriff nur mit Einverständnis beider Parteien oder auf Gerichtsanordnung
Mietkautionsversicherung als Alternative
Statt einer Barkaution kann der Mieter eine Mietkautionsversicherung (z.B. Swisscaution oder firstcaution) abschliessen. Der Vermieter erhält eine Garantieurkunde.
Rückgabe der Kaution
Nach Auszug und Wohnungsabnahme muss die Kaution zurückgegeben werden. Der Vermieter darf sie zurückbehalten für:
- Ausstehende Mietzinse
- Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
- Noch nicht abgerechnete Nebenkosten
Frist
Die Kaution muss in angemessener Zeit – spätestens nach 12 Monaten – zurückerstattet werden. Ungerechtfertigtes Zurückbehalten kann zu Schadenersatzforderungen führen.
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In ImmoManage hinterlegen Sie Kautionsbetrag, Sperrkonto-Angaben und Fälligkeit direkt beim Mieterprofil. Beim Mieterwechsel sehen Sie auf einen Blick alle offenen Beträge.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit der Kaution beim Wohnungsverkauf? +
Das Sperrkonto bleibt bestehen. Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein und übernimmt die Pflichten bezüglich der Kaution.
Darf ich die Kaution erhöhen? +
Nur wenn der Mietzins erhöht wird – durch separates Schreiben mit entsprechender Frist.
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